RS Vfgh 1999/6/8 G1/98 - G74/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.1999
beobachten
merken

Index

90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht
90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
FührerscheinG §4 Abs3
FührerscheinG §4 Abs6

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des FührerscheinG betreffend eine Voraussetzung für die Anordnung einer Nachschulung für den Besitzer eines Probeführerscheins mangels unmittelbarer Wirksamkeit der angefochtenen Norm

Rechtssatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Wortfolge "mit technischen Hilfsmitteln festgestellte" in §4 Abs6 Z2 FührerscheinG (betr einen schweren Verstoß, aufgrund dessen dem Besitzer eines Probeführerscheins eine Nachschulung gemäß §4 Abs3 FührerscheinG anzuordnen ist).

Wie die Antragstellerin selbst vorbringt, war ihr zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Nachschulung angeordnet worden. Die angefochtene Bestimmung ist daher für sie tatsächlich (noch) nicht wirksam geworden.

Die Anordnung einer Nachschulung gemäß §4 Abs3 erster Satz FührerscheinG erfolgt mittels Bescheid. Schon aus diesem Grund wäre der Antrag zurückzuweisen, weil es an einem "unmittelbaren" Eingriff in die Rechtssphäre der Antragstellerin fehlen würde.

Es kann der Antragstellerin durchaus zugemutet werden, in einem allfälligen Verfahren über die Anordnung einer Nachschulung den administrativen Instanzenzug auszuschöpfen und sodann in einem Beschwerdeverfahren die Bedenken gegen die generelle Norm vorzubringen.

(Ebenso: G74/98, B v 08.06.99).

Entscheidungstexte

  • G 1/98
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 08.06.1999 G 1/98
  • G 74/98
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 08.06.1999 G 74/98

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Kraftfahrrecht, Lenkerberechtigung, Führerschein, Lenkberechtigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:G1.1998

Dokumentnummer

JFR_10009392_98G00001_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten