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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §18 Abs2;Rechtssatz
Erfolgte eine Untersagung des Inverkehrbringens als Verzehrprodukt in der dafür vorgesehenen Frist des § 18 Abs 2 LMG 1975 nicht, könnte bei diesem Verfahrensstand gegen etwaige gesundheitsbezogene Angaben des Produkts im Wege eines Strafverfahrens vorgegangen werden, zumal aus der bloßen Nichtuntersagung nicht unmittelbar auf die Rechtmäßigkeit des Inverkehrbringens geschlossen werden kann; allerdings könnte beim Anmeldenden ein Schuldausschließungsgrund gegeben sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998100366.X01Im RIS seit
20.11.2000