RS Vwgh 1999/5/31 98/10/0366

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Veröffentlicht am 31.05.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §18 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Erfolgte eine Untersagung des Inverkehrbringens als Verzehrprodukt in der dafür vorgesehenen Frist des § 18 Abs 2 LMG 1975 nicht, könnte bei diesem Verfahrensstand gegen etwaige gesundheitsbezogene Angaben des Produkts im Wege eines Strafverfahrens vorgegangen werden, zumal aus der bloßen Nichtuntersagung nicht unmittelbar auf die Rechtmäßigkeit des Inverkehrbringens geschlossen werden kann; allerdings könnte beim Anmeldenden ein Schuldausschließungsgrund gegeben sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998100366.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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