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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
SDG 1975 §10 Abs1 Z1;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Entziehung der Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger iSd § 10 Abs 1 Z 1 SDG kommt es allein auf das objektive Merkmal geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse an. Welche wirtschaftlichen Dispositionen zur Überschuldung bzw Zahlungsunfähigkeit führten, ist hingegen nicht entscheidend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999100050.X03Im RIS seit
11.07.2001