RS Vwgh 1999/5/31 99/10/0050

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Veröffentlicht am 31.05.1999
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27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

SDG 1975 §10 Abs1 Z1;
SDG 1975 §2 Abs2 Z1 lith;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Entziehung der Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger iSd § 10 Abs 1 Z 1 SDG kommt es allein auf das objektive Merkmal geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse an. Welche wirtschaftlichen Dispositionen zur Überschuldung bzw Zahlungsunfähigkeit führten, ist hingegen nicht entscheidend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999100050.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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