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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GSchG §16 Abs1;Rechtssatz
Das Vorbringen einer zum Geschworenen oder Schöffen bestellten Person, einen wesentlichen, nicht bestimmbaren Teil des Jahres aus privaten Gründen im Ausland zu verbringen, wobei eine Rückreise nach Österreich jedenfalls mit einer unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Belastung verbunden sei, stellt keine geeignete Grundlage für eine generelle Befreiung iSd § 4 Z 2 GSchG dar (hier:
Bei diesem Ergebnis kann dahin stehen, ob die Ladung ohnedies nicht zugestellt bzw die Anreise aus Mexiko verlangt werden könnte).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999100048.X03Im RIS seit
20.11.2000