Index
L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz OberösterreichNorm
AVG §58 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/10/19 98/10/0251 1Stammrechtssatz
Ein naturschutzbehördlicher Auftrag, Maßnahmen zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands zu setzen, entspricht den Bestimmtheitserfordernissen des § 59 Abs 1 AVG, wenn weder beim Bescheidadressaten noch bei der Vollstreckungsbehörde Zweifel über Art und Umfang der vorgeschriebenen Maßnahmen auftreten können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997100093.X02Im RIS seit
20.11.2000