RS Vwgh 1999/5/31 97/10/0093

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Veröffentlicht am 31.05.1999
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Index

L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;
NatSchG OÖ 1995 §44 Abs1;
VVG §1 Abs1;
VVG §10 Abs2 Z1;
VVG §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/10/19 98/10/0251 1

Stammrechtssatz

Ein naturschutzbehördlicher Auftrag, Maßnahmen zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands zu setzen, entspricht den Bestimmtheitserfordernissen des § 59 Abs 1 AVG, wenn weder beim Bescheidadressaten noch bei der Vollstreckungsbehörde Zweifel über Art und Umfang der vorgeschriebenen Maßnahmen auftreten können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997100093.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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