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23/01 KonkursordnungNorm
KO §66 Abs1;Rechtssatz
Die Bestreitung von im Konkursverfahren geltend gemachten Ansprüchen steht der - auf die Eröffnung des Konkurses, die Zahlungsunfähigkeit voraussetzt (§ 66 Abs 1 KO), Bezug nehmenden - Annahme, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Sachverständigen iSd § 10 Abs 1 Z 1 SDG seien im Zeitpunkt der Entscheidung nicht als geordnet zu bezeichnen, nicht entgegen, zumal die Beschwerde nicht einmal behauptet, dass die Zahlungsunfähigkeit (als Konkursvoraussetzung) zu Unrecht angenommen worden und der Sachverständige in der Lage wäre, seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999100050.X04Im RIS seit
11.07.2001