RS Vwgh 1999/5/31 99/10/0050

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Veröffentlicht am 31.05.1999
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Index

23/01 Konkursordnung
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

KO §66 Abs1;
SDG 1975 §10 Abs1 Z1;
SDG 1975 §2 Abs2 Z1 lith;

Rechtssatz

Die Bestreitung von im Konkursverfahren geltend gemachten Ansprüchen steht der - auf die Eröffnung des Konkurses, die Zahlungsunfähigkeit voraussetzt (§ 66 Abs 1 KO), Bezug nehmenden - Annahme, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Sachverständigen iSd § 10 Abs 1 Z 1 SDG seien im Zeitpunkt der Entscheidung nicht als geordnet zu bezeichnen, nicht entgegen, zumal die Beschwerde nicht einmal behauptet, dass die Zahlungsunfähigkeit (als Konkursvoraussetzung) zu Unrecht angenommen worden und der Sachverständige in der Lage wäre, seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999100050.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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