RS Vwgh 1999/5/31 96/10/0052

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Veröffentlicht am 31.05.1999
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Index

L55001 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Burgenland
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §68 Abs1;
NatLSchV Neusiedlersee 1980 §6;
NatSchG Bgld 1990 §55 Abs2;
NatSchG Bgld 1990 §81 Abs2;

Rechtssatz

Ein Wiederherstellungsauftrag nach § 55 Abs 2 Bgld NatSchG 1990 ist (insbesondere) rechtmäßig, wenn die betreffende Maßnahme nach dem Bgld NatSchG 1990 oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung bewilligungspflichtig ist und ohne Bewilligung oder abweichend von der Bewilligung ausgeführt wurde (Hinweis E 18.1.1999, 98/10/0349).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996100052.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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