RS Vwgh 1999/6/1 94/08/0088

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Veröffentlicht am 01.06.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

AVG §52;
BEinstG §2 Abs1;
BEinstG §3 Abs2;
KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 §3;

Rechtssatz

Der Hinweis auf die Untersuchungsdauer allein vermag die Verlässlichkeit des ärztlichen Sachverständigengutachtens nicht zu erschüttern.

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994080088.X03

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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