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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Der Hinweis auf die Untersuchungsdauer allein vermag die Verlässlichkeit des ärztlichen Sachverständigengutachtens nicht zu erschüttern.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994080088.X03Im RIS seit
27.03.2001