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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §412 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/10/20 91/08/0080 1Stammrechtssatz
Im Hinblick auf die Gleichartigkeit der Regelung des § 412 Abs 1 zweiter Satz ASVG mit jener des § 63 Abs 3 AVG, wonach die Berufung unter anderem einen begründeten Berufungsantag zu enthalten hat, können für die Beurteilung der Frage, ob ein Einspruch einen begründeten Entscheidungsantrag enthält, die im Bereiche des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes von der Rechtsprechung entwickelten Auslegungsgesichtspunkte herangezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994080018.X02Im RIS seit
07.05.2001Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011