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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z1;Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass der Betreiber eines Nachtlokals den dort tätigen Animierdamen den Geschlechtsverkehr im Separee untersagt und sie am Umsatz beteiligt hat, kann für sich allein genommen das Bestehen einer Versicherungspflicht iSd § 4 Abs 1 Z 1 iVm § 4 Abs 2 ASVG nicht abgeleitet werden, ehe nicht die weiteren Voraussetzungen hiefür, insbesondere eine Bindung an eine bestimmte Arbeitszeit und die dadurch fehlende Möglichkeit, über die Arbeitszeit auf längere Zeit frei zu verfügen, erwiesen ist (Hinweis E 25.4.1989, 1291/76).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999080044.X01Im RIS seit
20.11.2000