RS Vwgh 1999/6/1 99/08/0044

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Veröffentlicht am 01.06.1999
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass der Betreiber eines Nachtlokals den dort tätigen Animierdamen den Geschlechtsverkehr im Separee untersagt und sie am Umsatz beteiligt hat, kann für sich allein genommen das Bestehen einer Versicherungspflicht iSd § 4 Abs 1 Z 1 iVm § 4 Abs 2 ASVG nicht abgeleitet werden, ehe nicht die weiteren Voraussetzungen hiefür, insbesondere eine Bindung an eine bestimmte Arbeitszeit und die dadurch fehlende Möglichkeit, über die Arbeitszeit auf längere Zeit frei zu verfügen, erwiesen ist (Hinweis E 25.4.1989, 1291/76).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999080044.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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