Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
Bei den dem Fremden zur Last liegenden Übertretungen nach § 5 Abs 1 StVO handelt es sich im Hinblick auf die von alkoholisierten Kfz-Lenkern ausgehende große Gefahr für die Allgemeinheit um Gefährdungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit von großem Gewicht. Die im § 36 Abs 1 FrG 1997 umschriebene Annahme ist daher im vorliegenden Fall gerechtfertigt.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998180374.X01Im RIS seit
26.07.2001