RS Vwgh 1999/6/1 98/08/0422

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Veröffentlicht am 01.06.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §136 Abs5;
ASVG §292;
ASVG §31 Abs5 Z16;
EStG 1988 §10;
EStG 1988 §7;
Richtlinien Befreiung Rezeptgebühr 1997 §4 Abs1 Z2;
Richtlinien Befreiung Rezeptgebühr 1997 §4 Abs4;

Rechtssatz

Steuerliche Abschreibungen, die nur aus wirtschaftspolitischen Gründen vorgesehen sind, können bei Ermittlung des Nettoeinkommens iSd § 4 Abs 4 Richtlinien über die Befreiung von der Rezeptgebühr 1997 ebenso wenig berücksichtigt werden wie zB Einkünfte, die wegen der Bildung von Investitionsfreibeträgen steuerfrei bleiben (Investitionsrücklagen, Investitionsfreibeträge, Investitionsanreize in Form vorzeitiger Abschreibungsmöglichkeiten uä; Hinweis OGH 26.6.1990, 10 Ob S 245/90, OGH 9.10.1990, 10 Ob S 300/90). Die AfA ist keine aus wirtschaftspolitischen Gründen eingeräumte Steuerbegünstigung (ausführliche Begründung im E) und daher bei der Ermittlung des Nettoeinkommens einkommensmindernd zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998080422.X06

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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