RS Vwgh 1999/6/1 94/08/0088

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Veröffentlicht am 01.06.1999
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Index

67 Versorgungsrecht
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §2 Abs1;
BEinstG §3 Abs2;
KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 §3;

Rechtssatz

Treffen mehrere Leiden zusammen, so ist nach § 3 Richtsatzverordnung zum KOVG, BGBl 1965/150 von der Gesundheitsschädigung auszugehen, die die höchste Minderung der Erwerbsfähigkeit verursacht, und zu prüfen, ob und inwieweit der durch die Gesamteinschätzung zu erfassende Gesamtleidenszustand zufolge des Zusammenwirkens aller zu berücksichtigenden Gesundheitsschädigungen eine höhere Einschätzung (gegenüber der bloß des führenden Leidens) rechtfertigt (Hinweis E 24.6.1997, 95/08/0072).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994080088.X01

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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