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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art138 Abs1 litbLeitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes nach Ablehnung einer Beschwerde durch Verfassungs- und VerwaltungsgerichtshofRechtssatz
Eine Ablehnung gemäß §33a VwGG enthält in der Regel keine Verneinung der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes.
Der Antrag auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes war daher mangels Vorliegens eines solchen zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Kompetenzkonflikt, Verwaltungsgerichtshof, AblehnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:KI1.1999Dokumentnummer
JFR_10009390_99K00I01_01