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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/11/22 93/04/0102 1Stammrechtssatz
Eine Trennbarkeit der den Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz bildenden Angelegenheit (Erteilung der Genehmigung zur Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage) dahin, daß über die Genehmigungsfähigkeit unter bestimmten Gesichtspunkten entschieden werden und die Genehmigungsfähigkeit unter anderen Gesichtspunkten ungeprüft bleiben und trotzdem in der Berufungsinstanz eine auf Genehmigung lautende Rechtslage herbeigeführt werden könnte, ist in der GewO 1973 nicht zugrundegelegt (Hinweis E 27.11.1990, 90/04/0092). Es war daher nicht rechtswidrig, wenn die Berufungsbehörde aus Anlaß der Berufungen von Nachbarn über den Genehmigungsantrag des Bf eine auf die SACHE insgeamt bezogene Entscheidung - Versagung der Genehmigung wegen Vorliegens eines Verbotes iSd § 77 Abs 1 Satz 2 GewO 1973 idF 1988/399 - traf, obwohl hinsichtlich dieses Versagungsgrundes kein subjektiv-öffentliches Recht der allein berufungswerbenden Nachbarn bestand.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998040233.X01Im RIS seit
20.11.2000