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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1;Rechtssatz
Voraussetzung für eine Feststellung nach § 48 Abs 1 Stmk ZLG 1982 ist, dass der vorgelegte Flurbereinigungsvertrag zur Durchführung der Flurbereinigung erforderlich ist. Erforderlich zur Durchführung der Flurbereinigung ist ein Vertrag nur dann, wenn er den Bestimmungen über die Flurbereinigung, insbesondere deren Zielsetzungen entspricht. Mit einem solchen Vertrag müssen demnach die im § 46 Stmk ZLG 1982 angesprochenen Ziele erreicht werden, wobei die Anordnung des § 47 legcit zu berücksichtigen ist, dass im Flurbereinigungsverfahren die Bestimmungen für das Zusammenlegungsverfahren sinngemäß anzuwenden sind. Dies bedeutet, dass bei den im § 46 Stmk ZLG 1982 genannten Voraussetzungen für ein Flurbereinigungsverfahren stets auch die im § 1 legcit verankerten Ziele mit zu berücksichtigen sind. Das Flurbereinigungsverfahren stellt ein "vereinfachtes Zusammenlegungsverfahren" dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070051.X01Im RIS seit
25.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.01.2014