RS Vwgh 1999/6/10 95/07/0196

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Veröffentlicht am 10.06.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §66 Abs4;
WRG 1959 §31b;

Rechtssatz

Modifikationen eines in erster Instanz behandelten Anlagenvorhabens einer Abfalldeponie sind im Berufungsverfahren zulässig, so weit sie weder andere Parteien als bisher noch bisherige Verfahrensparteien anders als bisher berühren.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1995070196.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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