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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §28;Rechtssatz
Wenngleich der Begriff "Einzelteilung" sowohl die "Einzelteilung im engeren Sinne" als auch die "Sonderteilung" umfasst (siehe § 41 Abs 5 Slbg FlVfLG 1973), so lässt die Wendung "gegenüber der Aufrechterhaltung der Gemeinschaft" im § 45 Abs 2 Slbg FlVfLG 1973 mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, dass sich diese Bestimmung nur auf die Einzelteilung im engeren Sinne (Auflösung der Agrargemeinschaft durch Umwandlung der Anteilsrechte in Einzeleigentum) bezieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995070038.X03Im RIS seit
11.07.2001