Index
L61303 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Öffentliche Interessen begründen keine materiellen subjektiven Rechte einer Verfahrenspartei, sofern der Gesetzgeber dies nicht anordnet.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070066.X03Im RIS seit
19.09.2001Zuletzt aktualisiert am
24.02.2010