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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs1;Rechtssatz
Gegen die Vornahme eines Pumpversuches, der einer wasserrechtlichen Bewilligung überhaupt erst dann bedarf, wenn durch ihn eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen oder eine Verletzung bestehender Rechte befürchtet werden muss (Hinweis E 15.11.1994, 94/07/0112, 0113), können nur solche Einwendungen mit Erfolg vorgetragen werden, mit denen eine unzulässige Beeinträchtigung der in § 12 Abs 2 WRG wasserrechtlich geschützten Rechte geltend gemacht wird (Hinweis E 27.9.1994, 94/07/0032).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070053.X01Im RIS seit
12.11.2001