RS Vwgh 1999/6/10 95/07/0196

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Veröffentlicht am 10.06.1999
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Drohte dem Bf die Abänderung des Bescheides infolge eines Rechtsmittels anderer Parteien zu seinem Nachteil, durfte er sich dagegen aussprechen. Die Verneinung der erst im Zuge des Berufungsverfahrens erwachsenen Parteistellung durch die bel Beh in der Gestalt der Zurückweisung der vom ASt gestellten Anträge berechtigt den ASt nach der Lage des Falles auch zur Beschwerdeerhebung vor dem Verwaltungsgerichtshof ungeachtet der unterbliebenen Anfechtung des erstinstanzlichen Bescheides (Hinweis E 23.4.1998, 96/07/0030).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1995070196.X10

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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