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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Drohte dem Bf die Abänderung des Bescheides infolge eines Rechtsmittels anderer Parteien zu seinem Nachteil, durfte er sich dagegen aussprechen. Die Verneinung der erst im Zuge des Berufungsverfahrens erwachsenen Parteistellung durch die bel Beh in der Gestalt der Zurückweisung der vom ASt gestellten Anträge berechtigt den ASt nach der Lage des Falles auch zur Beschwerdeerhebung vor dem Verwaltungsgerichtshof ungeachtet der unterbliebenen Anfechtung des erstinstanzlichen Bescheides (Hinweis E 23.4.1998, 96/07/0030).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995070196.X10Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
10.02.2016