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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ob die Bedingung des entsprechend hohen Kalküls der Eintrittswahrscheinlichkeit einer zu gewärtigenden Rechtsverletzung vorliegt, ist nicht von der Partei zu beweisen, welche eine solche Beeinträchtigung ihrer Rechte geltend macht, sondern ist auf Grund solcher von einer Partei erhobenen Einwendungen Gegenstand der die Behörde nach § 39 Abs 2 AVG treffenden amtswegigen Ermittlungspflicht (Hinweis E 21.11.1996, 94/07/0041, VwSlg 14564 A/1996).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995070196.X06Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
10.02.2016