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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/17 91/12/0081 2Stammrechtssatz
Ist der unerledigt gebliebene Antrag von dem von der belangten Behörde erledigten Verfahrensgegenstand in rechtlicher Hinsicht trennbar, belastet seine Nichterledigung den angefochtenen Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995211062.X02Im RIS seit
11.07.2001