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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0017Rechtssatz
Die Parteistellung nach § 29 Abs 5 Z 2 AWG 1990 hat die ausschließliche Funktion, dem Liegenschaftseigentümer, auf dessen Grundstücken die Anlage errichtet und betrieben werden soll (Hinweis E 11.9.1997, 97/07/0051), die Verfolgung seiner durch Errichtung und Betrieb der Anlage auf Grundstücken seines Eigentums berührten Rechte zu ermöglichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996070209.X04Im RIS seit
21.11.2001Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009