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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0017Rechtssatz
Der VwGH ist in der Prüfung der Beschwerdelegitimation, die auch zum Zeitpunkt seiner Entscheidung noch gegeben sein muss, an den von der Beh angenommenen Sachverhalt nicht gebunden, sondern hat, wie sich dies aus der Bestimmung des § 34 Abs 3 VwGG ebenso wie jener des § 33 legcit ergibt, auch im Zuge des Beschwerdeverfahrens mitgeteilte Sachverhalte zu berücksichtigen (Hinweis E 10.12.1998, 98/07/0034).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996070209.X01Im RIS seit
21.11.2001Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009