RS Vwgh 1999/6/10 96/07/0209

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Veröffentlicht am 10.06.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §34 Abs3;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0017

Rechtssatz

Der VwGH ist in der Prüfung der Beschwerdelegitimation, die auch zum Zeitpunkt seiner Entscheidung noch gegeben sein muss, an den von der Beh angenommenen Sachverhalt nicht gebunden, sondern hat, wie sich dies aus der Bestimmung des § 34 Abs 3 VwGG ebenso wie jener des § 33 legcit ergibt, auch im Zuge des Beschwerdeverfahrens mitgeteilte Sachverhalte zu berücksichtigen (Hinweis E 10.12.1998, 98/07/0034).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996070209.X01

Im RIS seit

21.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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