RS Vwgh 1999/6/10 98/07/0101

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Veröffentlicht am 10.06.1999
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001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §6;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine § 6 ABGB verpflichtete Gesetzesauslegung darf sich auf die Methode der Wortinterpretation allein nicht beschränken, sondern hat auch die Methode der teleologischen Interpretation einzubeziehen, mit welcher innerhalb des durch die äußerst mögliche Reichweite einer Wortinterpretation gesteckten Verständnisrahmens der Versuch unternommen werden muss, hinter dem sprachlich unvollkommen gestalteten Normtext die - unzulänglich zum Ausdruck gebrachte - gesetzgeberische Absicht als "hervor leuchtend" zu erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998070101.X02

Im RIS seit

08.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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