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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §41;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH führt es zu keiner vom VwGH aufzugreifenden Verletzung von Rechten eines Berufungswerbers, wenn die Berufungsbehörde zu Unrecht die Berufung einer präkludierten Partei zurückweist, statt sie abzuweisen, sofern sie inhaltlich die Frage der Präklusion geprüft hat. In einem solchen Fall liegt lediglich ein Vergreifen im Ausdruck vor (Hinweis E 26.5.1998, 97/07/0126).
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070073.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
13.06.2012