RS Vwgh 1999/6/11 98/19/0282

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.1999
beobachten
merken

Index

20/09 Internationales Privatrecht

Norm

IPRG §24;
IPRG §25 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/05/27 98/19/0139 3

Stammrechtssatz

Der Anwendungsbereich der §§ 24 und 25 Abs 2 IPRG erstreckt sich grundsätzlich auf den gesamten Inhalt des Eltern-Kind-Verhältnisses. Hiezu zählen insbesondere auch die wechselseitigen Unterhaltsansprüche und Versorgungsansprüche.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998190282.X03

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten