RS VwGH Erkenntnis 1999/06/11 98/19/0236

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Veröffentlicht am 11.06.1999
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Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/19/0296 E 11. Juni 1999 Rechtssatz

Ist der ASt im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides volljährig iSd § 20 Abs 2 FrG 1997 iVm § 21 ABGB, so ist die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung gemäß § 20, § 21 Abs 3, Abs 4 und Abs 5 FrG 1997 daher auch unter dem Gesichtspunkt des § 113 Abs 10 FrG 1997 nicht möglich, weil auch diese Bestimmung die Minderjährigkeit des ASt im Bescheiderlassungszeitpunkt voraussetzt.

Im RIS seit
29.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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