RS Vwgh 1999/6/15 99/05/0038

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Veröffentlicht am 15.06.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs6;
AVG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/21 93/09/0309 1

Stammrechtssatz

Die Bestellung eines Bevollmächtigten in einem Verwaltungsverfahren schließt es nicht aus, daß die Berufung von der Vollmachtgeberin selbst eingebracht wird. Dieser Umstand allein berechtigt daher die Behörde noch nicht zur Annahme, die Vollmacht sei gekündigt worden.

Schlagworte

Ende Vertretungsbefugnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999050038.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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