RS Vwgh 1999/6/16 98/01/0378

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/01/0280 E 21. Dezember 2000 98/01/0367 E 6. Juli 1999 98/01/0466 E 24. November 1999 98/01/0556 E 6. Juli 1999 99/01/0115 E 8. September 1999 99/01/0352 E 7. Juni 2000

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/03/09 98/01/0370 2

Stammrechtssatz

Eine Verfolgungsgefahr kann nicht ausschließlich aus individuell gegenüber dem Einzelnen gesetzten Einzelverfolgungsmaßnahmen abgeleitet werden. Sie kann auch darin begründet sein, dass regelmäßig Maßnahmen zielgerichtet gegen Dritte gesetzt werden, und zwar wegen einer Eigenschaft, die der Betreffende mit diesen Personen teilt, sodass die begründete Annahme besteht, (auch) er könnte unabhängig von individuellen Momenten solchen Maßnahmen ausgesetzt sein (Hinweis E 31.5.1995, 94/01/0769; Hinweis zur Frage des Refoulement-Verbots E 12. 2. 1999, 98/21/0469).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010378.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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