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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Ein Absehen von der erkennungsdienstlichen Behandlung kommt gemäß § 65 Abs 1 SPG 1991 dann eher in Betracht, wenn die Gefahr der Begehung weiterer Delikte eher hinsichtlich solcher Delikte gegeben ist, für deren Aufklärung aus erkennungsdienstlichen Daten nichts oder nur wenig gewonnen werden kann (Hinweis E 16.12.1998, 97/01/0793).
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996010859.X03Im RIS seit
20.11.2000