RS Vwgh 1999/6/17 AW 99/03/0027

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Veröffentlicht am 17.06.1999
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E000 EU- Recht allgemein
E3L E13206000
E6J
10/07 Verwaltungsgerichtshof
91/01 Fernmeldewesen

Norm

31990L0387 ONP-RL Einführung Art5a idF 397L0051 ;
61989CJ0213 Factortame VORAB;
EURallg;
TKG 1997 §111 Z1;
TKG 1997 §125 Abs3;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zuweisung eines zusätzlichen Frequenzspektrums - Über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auf Grund des Gemeinschaftsrechts ist nicht im Rahmen einer gemäß § 14 Abs 2 VwGG vom Berichter ohne Senatsbeschluss zu treffenden Entscheidung über den Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, abzusprechen, wenn damit die durch § 30 Abs 2 VwGG gezogenen Grenzen überschritten werden müssten. Eine derartige Entscheidung setzt jedenfalls - und zwar in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht - die Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides voraus (vgl EuGH Rs C-213/89, Factortame, Slg 1990, I-2433); eine solche hat jedoch im Stadium des Provisorialverfahrens über einen Antrag nach § 30 Abs 2 VwGG noch nicht Platz zu greifen.

Gerichtsentscheidung

EuGH 689J0213 Factortame VORAB;

Schlagworte

Unverhältnismäßiger NachteilBegriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:AW1999030027.A02

Im RIS seit

30.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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