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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §115;Rechtssatz
Haben sich hinsichtlich der behaupteten Bundesstraßeneigenschaft der Verkehrsfläche trotz ausreichender Ermittlungen keine aktenkundigen Umstände ergeben, die Zweifel an der Errichtung der Straße durch die Gemeinde aufkommen lassen (Hinweis E 24.5.1996, 92/17/0126 betr Zweifel an der Errichtung bei Übernahme einer Bundesstraße durch die Gemeinde), und konnte die Behörde bei der gegebenen Sachlage zu Recht davon ausgehen, dass die Verkehrsfläche seit jeher als öffentliches Gut im Eigentum der Gemeinde stand, so durfte die Behörde auf die Errichtung der Verkehrsfläche durch die Gemeinde schließen, ohne dass sie zu weiter gehenden Ermittlungen und Sachverhaltsfeststellungen (etwa zum Zeitpunkt der möglicherweise fast 100 Jahre zurückliegenden Errichtung) verpflichtet gewesen wäre (Hinweis E 14.12.1998, 94/17/0352).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995170607.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009