Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Frage, ob eine Beweislast bzw eine Mitwirkungspflicht der Parteien bei der Feststellung des Sachverhaltes anzunehmen ist, stellt eine Rechtsfrage dar. Die Unterlassung der Einräumung der Möglichkeit hiezu Stellung zu nehmen, begründet somit keinen wesentlichen Verfahrensmangel iSd § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994170277.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009