RS Vwgh 1999/6/21 96/17/0051

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Veröffentlicht am 21.06.1999
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L37166 Kanalabgabe Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
KanalabgabenG Stmk 1955 §4 Abs1;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber geht offensichtlich davon aus, dass die verbaute Grundfläche vervielfacht mit der Anzahl der angeschlossenen Geschosse bei typisierender Betrachtung der zu erwartenden Fälle einen tauglichen Maßstab für den Entsorgungsnutzen darstellt, den ein Gebäude aus der öffentlichen Kanalanlage zieht (Hinweis:

E 23.10.1987, 87/17/0261; VfGH B 1214/86). Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des VfGH zur Zulässigkeit einer Durchschnittsbetrachtung unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes sieht sich der VwGH nicht veranlasst, die Bestimmung des § 4 Abs 1 Stmk KanalabgabenG 1955 einer Prüfung durch den VfGH auf ihre Verfassungsmäßigkeit zuzuführen (Hinweis:

E 25.6.1996, 94/17/0296; E 22.11.1996, 95/17/0012).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996170051.X02

Im RIS seit

13.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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