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E3R E03600500Norm
31988R3719 Lizenzen Einfuhr Ausfuhr Art30 Abs1 litb;Rechtssatz
Gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen, welche regeln, was rechtens ist, wenn der Nachweis gemäß Art 30 Abs 1 lit b der V (EWG) Nr 3719/88 gegenüber einer unzuständigen Beh erbracht wird, sind nicht erkennbar. Damit ist aber die Ausgestaltung des Verfahrens auf diesem Gebiet Sache der innerstaatlichen Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Diese Verfahren dürfen allerdings nicht ungünstiger gestaltet werden als bei entsprechenden Verfahren, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und sie dürfen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Hinweis E 12.12.1997, 96/19/3389).
Schlagworte
Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998170348.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.10.2011