RS Vwgh 1999/6/23 99/12/0083

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Veröffentlicht am 23.06.1999
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs4;

Rechtssatz

Die in § 19 Abs 4 LDG 1984 angesprochene Berücksichtigung des Dienstalters meint das ABSOLUTE Dienstalter und nicht ein im Verhältnis gegenüber anderen Landeslehrern verhältnismäßig höheres Dienstalter (Hinweis E 20.9.1988, 87/12/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120083.X08

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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