RS Vwgh 1999/6/23 98/12/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.1999
beobachten
merken

Index

63/06 Dienstrechtsverfahren
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

DVV 1981 §1 idF 1995/540;
PG 1965 §62c Abs1 idF 1996/201;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/01/21 97/12/0400 2 (hier: da der LSR als nachgeordnete Dienstbehörde ab dem 1.September 1995 - siehe die Novelle der DVV, BGBl Nr 540/1995 - nicht mehr die für Ruhestandsversetzungsverfahren zuständige Dienstbehörde war, wäre für den Beschwerdeführer nur dann etwas zu gewinnen, wenn der LSR bei der allenfalls einen Verfahrensschritt in einem amtswegig eingeleiteten Ruhestandsversetzungsverfahren im obgenannten Sinn darstellenden Erledigung im Sinne einer mittelbaren Beweisaufnahme in einem Verfahren zur Ruhestandsversetzung im Auftrag der obersten Aktivdienstbehörde tätig geworden wäre, Hinweis E 17.2.1999, 97/12/0315 und E 26.5.1999, 98/12/0042; dies blieb im Beschwerdefall ungeklärt, sodass das Ermittlungsverfahren mangelhaft geblieben ist)

Stammrechtssatz

Die amtswegige Einleitung eines Ruhestandsversetzungsverfahrens setzt jedenfalls einen entsprechenden Willensakt voraus, der der Dienstbehörde zuzurechnen ist (hier: zu verneinen, weil das Kommando der Fliegerschule keine nachgeordnete Dienstbehörde iSd DVG und der DVV ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998120084.X01

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten