RS Vwgh 1999/6/23 97/12/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.1999
beobachten
merken

Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs4;

Rechtssatz

Die zeitliche Belastung durch notwendige Schulfahrten in andere Schulen des Schulbezirkes stellt für sich allein keinen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil dar. Bei der Beurteilung, ob durch die Fahrtkosten für notwendige Schulfahrten ein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil entsteht, ist auf jene Ansprüche Bedacht zu nehmen, die das Gesetz dem Beamten gegenüber seinem Dienstgeber (zB § 20b GehG) einräumt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997120062.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten