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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §19 Abs4;Rechtssatz
Die zeitliche Belastung durch notwendige Schulfahrten in andere Schulen des Schulbezirkes stellt für sich allein keinen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil dar. Bei der Beurteilung, ob durch die Fahrtkosten für notwendige Schulfahrten ein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil entsteht, ist auf jene Ansprüche Bedacht zu nehmen, die das Gesetz dem Beamten gegenüber seinem Dienstgeber (zB § 20b GehG) einräumt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997120062.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.10.2016