RS Vwgh 1999/6/23 97/12/0417

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Veröffentlicht am 23.06.1999
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Index

L24007 Gemeindebedienstete Tirol
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs1;
GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs2;
GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;
NebengebührenV Innsbruck 1972 §5 Abs1;

Rechtssatz

Der Anspruch des Beschwerdeführers auf Mehrleistungsvergütung als Nebengebühr ist von der tatsächlichen Verwendung abhängig; diesbezüglich ist daher nicht die Rechtmäßigkeit der Versetzung für den Anspruch auf diese Nebengebühren maßgebend, sondern der tatsächliche Sachverhalt der Leistungserbringung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997120417.X02

Im RIS seit

22.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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