RS Vwgh 1999/6/23 99/12/0083

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Veröffentlicht am 23.06.1999
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs6;

Rechtssatz

Die Wendung in § 19 Abs 6 Satz 2 zweiter Halbsatz LDG 1984, dass die aufschiebende Wirkung (unter bestimmten Voraussetzungen) IM BESCHEID AUSZUSCHLIESSEN ist, bezieht sich auf den Versetzungsbescheid.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120083.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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