RS Vwgh 1999/6/23 97/12/0062

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Veröffentlicht am 23.06.1999
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Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs4;

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Eingangsvoraussetzung des § 19 Abs 4 zweiter Satz LDG 1984 (wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil für den Landeslehrer) ist nicht auf das Familieneinkommen abzustellen; abgesehen davon, dass der Beamte nicht über das Einkommen eines Dritten (Familienangehörigen) verfügen kann, würde es mit dessen Einbeziehung zu einem Sozialvergleich kommen, der dem Gesetz nicht entspricht (Hinweis E 14.10.1992, 89/12/0088, sowie E 29.11.1993, 93/12/0236).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997120062.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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