RS Vwgh 1999/6/24 98/20/0395

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Veröffentlicht am 24.06.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §73 Abs2;
VwGG §27;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/20/0451 B 24. Juni 1999

Rechtssatz

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf eine sachliche Erledigung einer Säumnisbeschwerde - anders als nach § 73 Abs 2 AVG - auch dann, wenn die Nichterledigung eines Antrages innerhalb der Frist des § 27 VwGG der Behörde zB wegen mangelnder Mitwirkung der Partei am Verfahren nicht als Verschulden angerechnet werden kann (Hinweis B 30.5.1985, 85/16/0011).

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998200395.X01

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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