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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/20/0451 B 24. Juni 1999Rechtssatz
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf eine sachliche Erledigung einer Säumnisbeschwerde - anders als nach § 73 Abs 2 AVG - auch dann, wenn die Nichterledigung eines Antrages innerhalb der Frist des § 27 VwGG der Behörde zB wegen mangelnder Mitwirkung der Partei am Verfahren nicht als Verschulden angerechnet werden kann (Hinweis B 30.5.1985, 85/16/0011).
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998200395.X01Im RIS seit
02.05.2001Zuletzt aktualisiert am
10.01.2018