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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Eine nichtselbstständige Haupttätigkeit zieht eine selbstständige Nebentätigkeit nicht in jedem Fall an sich. Lehrbeauftragte sind im Hinblick auf ihre verhältnismäßig lose Bindung zur Hochschule in der Regel selbstständig tätig (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Kommentar zu § 22/Tz 8). Maßgeblich dafür ist, ob der Steuerpflichtige seine Leistungen als Lehrbeauftragter im Rahmen eines Dienstverhältnisses (als nichtselbstständig Tätiger) oder als selbstständig Tätiger erbringt, denn es knüpft der Begriff der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ua an das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, der Begriff des Unternehmers im Umsatzsteuerrecht an die selbstständige Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (Hinweis E 22.2.1996, 94/15/0123) an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996150099.X01Im RIS seit
20.11.2000