RS Vwgh 1999/6/24 96/15/0099

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Veröffentlicht am 24.06.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §1151;
EStG 1988 §22;
UStG 1972 §2;

Rechtssatz

Eine nichtselbstständige Haupttätigkeit zieht eine selbstständige Nebentätigkeit nicht in jedem Fall an sich. Lehrbeauftragte sind im Hinblick auf ihre verhältnismäßig lose Bindung zur Hochschule in der Regel selbstständig tätig (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Kommentar zu § 22/Tz 8). Maßgeblich dafür ist, ob der Steuerpflichtige seine Leistungen als Lehrbeauftragter im Rahmen eines Dienstverhältnisses (als nichtselbstständig Tätiger) oder als selbstständig Tätiger erbringt, denn es knüpft der Begriff der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ua an das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, der Begriff des Unternehmers im Umsatzsteuerrecht an die selbstständige Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (Hinweis E 22.2.1996, 94/15/0123) an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996150099.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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