Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/11/07 95/06/0232 2 (hier: daher kann aus der Art der Begründung einer Berufung für die Frage des Gegenstandes des Berufungsantrages nichts gewonnen werden)Stammrechtssatz
Auch untaugliche oder nicht stichhältige Gründe rechtfertigen nicht, von einem mangelhaft begründeten Berufungsantrag auszugehen (Hinweis E 21.12.1993, 93/08/0191, E 14.2.1989, 89/07/0012).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998060063.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009