RS Vwgh 1999/6/25 99/02/0158

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Veröffentlicht am 25.06.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §46;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Ohne konkrete Behauptungen, worin die Mangelhaftigkeit des Alkomaten gelegen sein sollte, war die belangte Behörde nicht gehalten, einen (unzulässigen) Erkundungsbeweis vorzunehmen (Hinweis E 25.3.1992, 91/02/0134).

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Verfahrensrecht Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999020158.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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