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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe WienNorm
AVG §37;Rechtssatz
In welchem Ausmaß Leistungen im Hinblick auf die Veräußerung von Grundbesitz zu Unrecht empfangen worden sind, hängt vom Wert bzw von der Verwertbarkeit der Liegenschaften des Empfängers von Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997080448.X03Im RIS seit
13.07.2001