RS Vwgh 1999/6/29 99/14/0117

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
BAO §92 Abs1;

Rechtssatz

Die Ausführungen in dem nach § 9 Abs 1 BAO ergangenen Bescheid, wonach die Abgabenbehörde dem zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer der GmbH gegenüber insoweit keine Einbringungsmaßnahmen setzen werde, als sich bei der GmbH eine Konkursquote ergebe, vermögen an der Rechtswidrigkeit des genannten Bescheides nicht zu ändern, zumal einer derartigen Ankündigung keine normative Wirkung zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999140117.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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