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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224 Abs1;Rechtssatz
Die Ausführungen in dem nach § 9 Abs 1 BAO ergangenen Bescheid, wonach die Abgabenbehörde dem zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer der GmbH gegenüber insoweit keine Einbringungsmaßnahmen setzen werde, als sich bei der GmbH eine Konkursquote ergebe, vermögen an der Rechtswidrigkeit des genannten Bescheides nicht zu ändern, zumal einer derartigen Ankündigung keine normative Wirkung zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999140117.X03Im RIS seit
20.11.2000