RS Vwgh 1999/6/29 97/08/0448

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §273;
SHG Wr 1973 §32 Abs1;
SHG Wr 1973 §32 Abs3;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters ist zu prüfen, ob dem Empfänger von Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes für den Fall einer zu Unrecht empfangenen Leistung in Anbetracht einer schon vorher beeinträchtigten Gesundheit überhaupt ein Schuldvorwurf hinsichtlich der Verletzung der aus § 32 Abs 1 Wr SHG resultierenden Anzeigepflicht gemacht werden kann (Hinweis E 30.3.1993, 92/08/0183).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997080448.X01

Im RIS seit

13.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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