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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe WienNorm
ABGB §273;Rechtssatz
Im Hinblick auf die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters ist zu prüfen, ob dem Empfänger von Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes für den Fall einer zu Unrecht empfangenen Leistung in Anbetracht einer schon vorher beeinträchtigten Gesundheit überhaupt ein Schuldvorwurf hinsichtlich der Verletzung der aus § 32 Abs 1 Wr SHG resultierenden Anzeigepflicht gemacht werden kann (Hinweis E 30.3.1993, 92/08/0183).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997080448.X01Im RIS seit
13.07.2001